Bei dieser Kuba-Reise ging wohl so ziemlich alles schief: Ein Ehepaar aus dem Braunschweiger Umland hatte eine 14-tägige Reise nach Kuba gebucht. Bereits beim Start kam es zu einer Verzögerung und Umbuchung auf den nächsten Tag. In Havanna war ihr Gepäck nicht aufzufinden und traf schließlich erst nach einer Woche ein. Und im Hotel ging der Ärger weiter: Klimaanlage und Toilettenspülung defekt, die Betten verschimmelt, der Pool nicht nutzbar und das Frühstücksbuffet voller Fliegen, Spatzen und Dreck.
Aufgrund der Flugverspätung zahlten die Reisenden ihre notwendige Hotelübernachtung am Flughafen selbst. Wegen des fehlenden Gepäcks verpassten sie ihren Hotel-Transfer und mussten ein Taxi zum Hotel nehmen. Und weil ihr Gepäck verschwunden war, mussten sie viel Zeit und mehrere hundert Euro investieren, um sich auf Kuba mit dem Nötigsten zu versorgen.
Hälfte der Urlaubszeit verloren
Die Mängel im Hotel zeigten die Urlauber bei der Reiseleitung an. Da diese dem niedersächsischen Paar nicht weiterhalf, nahmen sich beide ein Zimmer in einem anderen Hotel. Durch die vielen Unannehmlichkeiten haben die Reisenden aber mehr als die Hälfte ihrer Urlaubszeit verloren.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfahl ihnen daher, den Veranstalter aufzufordern, den Reisepreis für acht der insgesamt 14 Urlaubstage um 100 Prozent zu mindern. Das wären rund 1.650 Euro. Hinzu kommen die Kostenerstattungen für die Hotelübernachtung am Flughafen sowie für alle Ausgaben, die dem Ehepaar durch den Gepäckverlust und die notwendige Umbuchung entstanden.
Veranstalter will nicht zahlen
Doch der Veranstalter mag offenbar nicht bezahlen: Erst nach Einschalten der Verbraucherzentrale sagte er zumindest zu, einen kleinen Teil der Kosten erstatten zu wollen. Bezüglich der Hotelmängel aber wartet das Ehepaar jedoch noch immer auf eine Antwort des Reiseanbieters.
Jedoch muss es kein Reisender hinnehmen, in einem verschimmelten Bett zu schlafen und zwischen Fliegen und Spatzendreck zu essen, stellt die Verbraucherzentrale klar. Die Touristen hatten die Reisemängel in Kuba ordnungsgemäß bei der Reiseleitung angezeigt. Der Reiseveranstalter vor Ort jedoch hat die eklatanten Mängel nicht beseitigt. Ein Wechsel des Hotels war folglich nötig. Die Verbraucherzentrale hat den Fall nun einem Honorar-Rechtsanwalt übergeben. Sie geht in diesem krassen Fall fest davon aus, dass die Verbraucher notfalls auf dem Klageweg zu ihrem Recht kommen werden.[1]
Einzelnachweis:
[1] Verbraucherzentrale Niedersachsen: „Fall des Monats: Reiseärger auf Kuba – Veranstalter verweigert Kostenerstattung“, in: verbraucherzentrale-niedersachsen.de, Abruf am 4. September 2019