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Kürzere Laufzeit von Mobilfunkverträgen

Kürzere Laufzeit von Mobilfunkverträgen

Kunden empfinden die langen Laufzeiten von Telefonverträgen als Abzocke. (Foto: Pixabay, license free).

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will die Laufzeit von Handyverträgen auf ein Jahr begrenzen. Die Verträge sollen sich nach Ablauf des Erstvertrages automatisch auch nur noch um jeweils drei Monate verlängern. Dem Kunden solle zudem nach Ablauf der Vertragslaufzeit künftig ein einmonatiges Kündigungsrecht zustehen. Die bislang geltenden Vertragslaufzeiten von zwei Jahren mit automatischer Verlängerung um ein Jahr, wenn der Kunde nicht fristgerecht kündigt, sind für den Kunden teuer und werden oft als Abzocke empfunden.[1]

Wie die Ministerin in einem Zeitungsbericht ankündigte, soll die neue Regelung auch für Abos von Zeitungen und Zeitschriften sowie für Verträge von Fitness-Studios gelten. Außerdem soll das Gesetz die Hürden für den Vertragsabschluss bei Werbeanrufen höher legen. So sollen Kunden bei Werbeanrufen zum Wechsel von Gas- und Stromanbietern besser geschützt werden. Um Betrug von dubiosen Telefonverkäufern zu vermeiden, sieht das Gesetz vor, dass Kunden derartige am Telefon geschlossene Verträge zu deren Gültigkeit erst noch einmal schriftlich bestätigen müssen.[2]

Viele Kunden bislang unzufrieden

Im vergangenen Jahr seien laut Ministerium mehr als 220.000 Deutsche nach einem telefonischen Anbieterwechsel unzufrieden gewesen. Künftig sollen Firmen daher Vertragsabschlüsse besser dokumentieren- Die Unternehmen müssen dabei nachweisen , dass eine Einwilligung des Angerufenen vorliegt.

Während die Verbraucherzentralen die Verbesserungen der Kundenrechte grundsätzlich begrüßten, gibt es Kritik daran, dass die Bestätigungsregelung telefonisch abgeschlossener Verträge allein auf den Wechsel der Energielieferanten beschränkt werden solle. Eigentlich müsste es eine generelle Bestätigungslösung sein, die für alle am Telefon geschlossenen Verträge gelte, kritisierte Otmar Lell vom Bundesverband der Verbraucherzentralen in der ARD-Tagesschau.[3]

Senkung der Inkassokosten ebenfalls geplant

Das Gesetz gegen die Kostenfallen für Verbraucher hatte bereits Lambrechts Amtsvorgängerin, Katarina Barley (SPD), im März diesen Jahres angekündigt und einige Eckpunkte zu den geplanten Änderungen verkündet. Neben den oben genannten Regelungen sollte  das Gesetz auch die einfachere Durchsetzung von Verbraucheransprüchen, eine angepasste Mängelhaftung beim Kauf gebrauchter Sachen und die Senkung von Inkassokosten beinhalten.[4]

Nach Angaben des Ministeriums seien – bis auf die Regelung der Inkassokosten – all diese Eckpunkte inzwischen in den Gesetzentwurf eingeflossen. Bei den Inkassokosten müsse allerdings noch nachgearbeitet werden. Die Gesetzesvorschläge müssen nun im Kabinett und anschließend im Parlament beraten werden.[5]

Einzelnachweise:

[1] Golem Media GmbH: „Mobilfunkverträge werden auf ein Jahr begrenzt“, in: golem.de vom 15. August 2019, Abruf am 17. August 2019

[2] BILD-Zeitung: „Endlich neues Anti-Abzock-Gesetz“, in: bild.de vom 16. August 2019, Abruf am 17. August 2019

[3] ARD-Tagesschau: „Handyverträge nur noch für ein Jahr“, in: tagesschau.de vom 16. August 2019, Abruf am 17. August 2019

[4] Telespiegel: „Mehr Verbraucherschutz – Verkürzung von Vertragslaufzeitungen“, in: telespiegel.de vom 16. August 2019, Abruf am 17. August 2019

[5] ntv: „Gesetz will die Zwei-Jahres-Verträge beenden“, in: n-tv.de vom 15. August 2019, Abruf am 17. August 2019

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