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Ministerplan gegen Fake-Shops

Ministerplan gegen Fake-Shops

Fake-Shops sind immer wieder ein Ärgernis. (pixabay, License free)

Die Verbraucherschutzministerien der Länder wollen verstärkt gegen sogenannte Fake-Shops im Internet vorgehen. Künftig soll die Anmeldung von de-Internetseiten nur noch mit Identitätsprüfung möglich sein. Nach Informationen Fakedes Norddeutschen Rundfunks NDR und der Süddeutschen Zeitung habe die Länderinitiative zum Ziel, das Problem betrügerischer Internetangebote in den Griff zu bekommen.[1]

Fake-Shops im Internet werden immer professioneller. Selbst von Natur aus eher skeptische User fallen zuweilen auf die verlockenden Angebote der Onlinebetrüger  herein. Denn viele dieser Fake-Shops sind professionell und in tadellosem deutsch verfasst. Sie führen täuschend echt wirkende Gütesiegel, weisen ein deutsches Impressum mit deutscher Anschrift und Handelsregistereintrag aus, haben ein deutsches Bank-Konto hinterlegt und verfügen vor allem auch über eine de-Domain.[2]

Gerade Letzteres gilt für manche Kunden als Qualitätsmerkmal. Das aber ist ein Irrtum. Bislang nämlich kann man bei der Denic eine Internetseite mit einer de-Adresse anmelden, ohne seine Identität nachweisen zu müssen. Viele solcher Fake-Seiten werden mit falschen Namen und Anschriften angemeldet. Und Internet-Betrüger nutzen die de-Seiten bewusst, um ihren Kunden eine vermeintliche Seriosität vorzugaukeln.

Betrüger machen schnelle Kasse

Die Identifizierung des Seiteninhabers bei der Anmeldung sei einer der wichtigen Punkte, um gegen solche Fakeshops vorzugehen, meint Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU). Sein Ministerium hatte die Vorschläge bei einem Treffen der Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern in Mainz eingebracht.

Oftmals sind die Websites von Fake-Shops gerade einmal 24 Stunden lang online. Durch Schnäppchenangebote oder auch sogenannten Neukunden-Rabatte werden meist schon in kurzer Zeit genügend Kunden auf die gefälschten Internetseiten gelockt und Kasse gemacht. Anschließend verwischen die Betrüger rasch alle Spuren.

Müssen die Webseiten-Anmelder aber ihre Identität offenlegen, dann funktioniert das Prinzip nicht mehr. Denn dann wären die Täter letztlich für die Strafverfolgungsbehörden leicht zu ermitteln. Die Minister sprachen sich bei ihrem Treffen auch für eine zentrale Anlaufstelle bei den Ermittlungsbehörden als eine weitere Maßnahme aus. Diese soll in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen helfen, Fake-Shops zu bekämpfen.

Wie erkennt man Fake-Shops?

Waren oder Dienstleistungen ungewöhnlich günstig angeboten werden, sollte man skeptisch werden, raten Verbraucherschützer. Oft reicht schon ein Anruf beim im Impressum angegebenen Online-Händler. Ist zu üblichen Geschäftszeiten niemand erreichbar, dann ist Vorsicht geboten. Oft wird auch nur ein E-Mail-Kontakt angeboten. Das ist verdächtig.

Handelsregistereinträge kann man überprüfen.[3] Ebenso sollte man bei den Gütesiegeln einen Gegencheck vornehmen. Auf der Internetseite des Siegelanbieters sollten alle eingetragenen Shops aufgelistet sein. Als Vertrauenswürdige Siegel stuft das Landeskriminalamt Niedersachsen das EHI-Siegel, Trusted Shops und den TÜV Süd ein.[4]

Größte Vorsicht ist schließlich bei der Zahlung geboten. Wird allein Vorkasse angeboten oder befindet sich das Konto in der Karibik, dann sollte man die Finger von dem Deal lassen. Denn wenn später keine Ware kommt, ist das Geld in der Regel längst weg und nicht mehr rückholbar. Dies gilt insbesondere bei Zahlungen über Western Union oder Moneygramm. Über diese Unternehmen lässt sich Geld sehr schnell in andere Länder transferieren. Aber auch Betrüger nutzen diese Dienste gerne. Sie holen die Zahlungen mit gefälschten Papieren ab und schon ist das Geld weg.[5]

Besser sei es, ein Produkt oder eine Dienstleistung per Rechnung zu bestellen – sie also erst nach erfolgreicher Lieferung zu bezahlen, raten Verbraucherschützer. Eine weitere sichere Möglichkeit ist die Lastschrift.  Denn diese können Verbraucher ohne weitere Begründung innerhalb von acht Wochen über die Bank zurückholen lassen. Bei der Zahlung per Kreditkarte ist es deutlich aufwändiger, das Geld zurück zu holen, weil die Banken meist den Nachweis der Strafanzeige bei der Polizei einfordern.

Einzelnachweise:

[1 ] Süddeutsche Zeitung: „Das wollen die Bundesländer gegen Fake-Shops tun“, in : sueddeutsche.de vom 23.Mai 2019,  Abruf am 24. Mai 2019

Tagesschau: „Ministerplan gegen Fake-Shops“, in tagesschau.de vom 23. Mai.2019, Abruf am 24. Mai 2019

 

[2] Norddeutscher Rundfunk NDR: „Fakeshops immer professioneller“, in: ndr.de vom 31.Januar 2019, Abruf am 24. Mai 2019

[3] https://www.handelsregister.de

[4] https://ehi-siegel.de/

https:www.trustedshops.de

https://www.tuev-sued.de

[5] Stiftung Warentest: „Ist Western Union serioes?“, in: test.de, „Frage und Antwort“ vom 18.November.2008, Abruf am 24.Mai 2019

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