• Home
Donnerstag, Februar 2, 2023
No Result
View All Result
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Behandlungsfehler
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Sonstiges
  • Inkassorecht
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Behandlungsfehler
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Sonstiges
  • Inkassorecht
No Result
View All Result
No Result
View All Result
Home Unterhaltsrecht

Kinderbonus: Wer kann sich auf einen Zuschuss freuen?

Von CHLA
4, August 2020
in Unterhaltsrecht
0
Kinderbonus: Wer kann sich auf einen Zuschuss freuen?
0
SHARES
91
VIEWS
Teilen auf FacebookTeilen auf TwitterTeilen auf WhatsappTeilen auf PinterestTeilen auf LinkedinTeilen auf EmailTeilen auf Xing

Kinderbonus: Wer kann sich auf einen Zuschuss freuen?

Die weitreichenden Folgen der Coronakrise treffen auch die Schwächsten, nämlich diejenigen, die auf Im Rahmen des Corona-Hilfspakets hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro für jedes Kind beschlossen. Diese Zusatzleistung wird weder auf Arbeitslosengeld II noch auf Wohngeld, Unterhaltsvorschuss oder Elterngeld angerechnet.

Wann wird der Bonus ausgezahlt?

Für alle Kinder, die im Monat September dieses Jahres kindergeldberechtigt waren, bekommen die Eltern den Bonus in zwei Raten von je 150 Euro im September und Oktober zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Auch Familien, deren Kinder erst im Laufe des Jahres den Anspruch verloren haben oder später geboren werden, sollen vom Bonus profitieren. Für alle diejenigen Kinder, die zu einem anderen Zeitpunkt im Kalenderjahr 2020 einen Kindergeldanspruch hatten, wird der Bonus ebenfalls in zwei Raten gezahlt, aber nicht unbedingt in den Monaten September/Oktober.

Was gilt für Alleinerziehende?

Die Elternteile, bei denen das Kind lebt, bekommen den vollen Bonus von 300 Euro ausgezahlt, allerdings darf der Barunterhaltspflichtige unter bestimmten Bedingungen die Hälfte davon auf den Unterhalt anrechnen. Die Voraussetzung ist, dass er den Mindestunterhalt oder einen höheren Betrag nachweisbar zahlt oder dass er die Kinderbetreuung etwa zur Hälfte übernimmt. Sofern der Unterhalt nicht tituliert ist, kann der Verpflichtete monatlich 75 Euro vom Unterhalt abziehen. Bei einer titulierten Unterhaltsforderung muss er sich jedoch zuvor mit dem anderen Elternteil absprechen. Anderenfalls riskiert er die Vollstreckung aus dem Titel.

Wie wird der Kinderbonus steuerlich behandelt?

Der Kinderbonus soll in erster Linie Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen zugutekommen. Er steht allen Eltern zu, wird aber im Rahmen der Einkommensteuer ab einer bestimmten Grenze wieder verrechnet. Wenn Alleinerziehende bis zu etwa 33.900 Euro jährlich oder Verheiratete bis zu 67.800 Euro verdienen, verbleibt ihnen der gesamte Kinderbonus. Bei einem höheren Einkommen wirkt sich im Regelfall der Kinderfreibetrag günstiger aus als das Kindergeld. Ab einem jährlichen Einkommen von 85.900 Euro zu zweit oder 42.950 Euro allein behalten Eltern nach der Steuererklärung nichts mehr vom Kinderbonus übrig, weil dann der Kinderfreibetrag voll ausgeschöpft ist. Für Familien mit zwei Kindern liegt diese Grenze bei 93.700 Euro, mit drei Kindern bei 105.800 Euro.

Nächster Artikel
Dieselskandal

Dieselskandal

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Empfohlene Artikel

Immer mehr Menschen in Deutschland haben kein Dach überm Kopf. (Foto: Pixabay)

Mehr als 40.000 Menschen leben auf der Straße

11, November 2019
Anlaufstelle für Arbeitssuchende in der Schweiz: Das RAV, die Regionale Arbeitsvermittlung.

Corona: Jeder fünfte Schweizer hat Angst vor Entlassung

6, Mai 2020

Beliebte Artikel

  • Rauchmelder können Leben retten. Die Kosten für Anschaffung und Montage aber trägt der Vermieter. (Foto: Pixabay, license free)

    Rauchmelder sind nicht als Nebenkosten umlegbar

    12 shares
    Share 12 Tweet 0
  • Erste Gerichts-Urteile gegen betrunkene E-Scooter-Fahrer

    14 shares
    Share 14 Tweet 0
  • 112.000 Euro Strafe für illegale Vermietung bei Airbnb

    0 shares
    Share 0 Tweet 0
  • Ärzte-Pfusch, Drogen und Hygienemängel

    0 shares
    Share 0 Tweet 0
  • 400 Euro Strafe für den weggeworfenen Zigarettenstummel!

    7 shares
    Share 7 Tweet 0

Newsletter

Immer auf dem neuesten Stand über das Geschehen im Verbraucherrecht! Ob Tagesnachrichten, die neuesten Trends oder Studien: Mit unseren Newslettern sicherst Du Dir das Wissen. Fange jetzt an!
Abonnieren

Seitenverweise

  • Datenschutz
  • Impressum
  • Karriere
  • Kontakt
  • Mediadaten
  • Redaktion
  • Über uns

Folgen Sie uns auf Social Media

© 2019 Anwalt-innovativ.de.

No Result
View All Result
  • Home
  • Verkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Behandlungsfehler
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Sonstiges
  • Inkassorecht

© 2019 Anwalt-innovativ.de.